Bleibt die Zahlung des Schuldners trotz unserer Maßnahmen im außergerichtlichen Inkasso aus, leiten wir umgehend ein gerichtliches Mahnverfahren ein (Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid). In vielen Fällen motiviert die Zustellung des Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheides den Schuldner bereits zur Begleichung der Forderung.