„Unsere Erfolgsquote von über 70 Prozent spricht eine klare Sprache. Weil wir uns für jeden Gläubiger stets ganz individuell einsetzen.“

 Bleibt die Zahlung des Schuldners trotz unserer Maßnahmen im außergerichtlichen Inkasso aus, leiten wir umgehend ein gerichtliches Mahnverfahren ein (Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid). In vielen Fällen motiviert die Zustellung des Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheides den Schuldner bereits zur Begleichung der Forderung.