Nach abgeschlossener Titulierung überprüfen wir die Vollstreckungsmöglichkeiten gegen den Schuldner und leiten individuell
abgestimmte Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ein.
Sollte ein Forderungseinzug im nachgerichtlichen Inkasso in Ihrem Falle nicht möglich sein, bietet sich das Überwachungs-Inkasso an. Selbstverständlich übernehmen wir auch dies gerne für Sie. Die Kosten der Vollstreckung für Lohn- und Kontenpfändungen etc. sind vom Schuldner zu erstatten.